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Neue Passbild- Regelungen ab Mai 2025

nachfolgende Informationen bitte beachten !

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass ab dem 1.Mai 2025 nur noch digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zugelassen sind. Die Lichtbilder können entweder direkt im Einwohnermeldeamt, bei einem zertifizierten Fotographen (z. Bsp. Foto Peschel) oder Dienstleister (z. Bsp. Drogeriemarktkette dm) erstellt werden. In diesem Fall wird das Lichtbild elektronisch an die Meldebehörde übermittelt.
Im Moment kommt es zu Verzögerungen der Lieferung der Lichtbildtechnik. Wann diese im Einwohnermeldeamt bereitsteht, ist noch nicht bekannt. Sobald der Service im Einwohnermeldeamt möglich ist, werden wir dies bekanntgeben. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage oder direkt im Einwohnermeldeamt.