Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Städtebauförderung

Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat mehrere Fördergebiete der Städtebauförderung per Stadtratsbeschluss festgelegt. Für private Bau- und Abbruchmaßnahmen in den Fördergebieten können Gebäudeeigentümer Förderanträge bei der Stadt stellen. Hierfür beantragt die Stadt Fördermittel bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB), welche sie an private Eigentümer weiterleitet.

Grundlage für die städtebaulichen Förderprogramme ist die "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen" (VwV StBauE) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Förderung der Sanierung von Gebäuden in privatem Eigentum

In den Fördergebieten des Stadtumbaues "Hermann-Wünsche-Straße" und "Aufwertungsgebiet Neugersdorf" kann auch für das Jahr 2024 voraussichtlich eine finanzielle Unterstützung für private Sanierungsmaßnahmen beantragt werden.

Der Stadt Ebersbach-Neugersdorf werden dazu finanzielle Mittel aus den Städtebauprogrammen zur Verfügung gestellt. Die Höhe ist je nach Programm und Jahr doch sehr unterschiedlich, deshalb ist eine möglichst frühe Anmeldung privater Maßnahmen für die zeitliche Einordnung wichtig. Formlose Förderanträge können bis zum 27.02.2024 bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Bauamt, eingereicht werden.

Die für eine Förderung zugrundeliegenden Entscheidungskriterien wurden festgelegt. Um diese transparent zu gestalten, steht Interessierten der Formularbogen zur Bewertung von „Förderanträgen zur Sanierung von Gebäude in privatem Eigentum“ zur Verfügung.

Für detaillierte Informationen zur Beantragung stehen Ihnen weiterhin die Sanierungsbeauftragten der Fördergebiete zur Verfügung; kontaktieren Sie Ihre Quartiersmanagerin Frau Daniela Schröder für den OT Ebersbach/Sa. oder Frau Bärbel Moritz für den OT Neugersdorf oder auch direkt das Bauamt bzw. die Sanierungsträger mit Frau Mona Wittig von der GSL für den OT Neugersdorf oder Herrn Karl Krauß von der STEG für den OT Ebersbach/Sa.; sie helfen Ihnen gerne weiter.


­

Verfügungsfonds

Geld für Ideen und Projekte über den Verfügungsfonds

Für kleine, in sich abgeschlossene Projekte von Vereinen, Privatpersonen und Unternehmen, die einen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten, gibt es in Ebersbach-Neugersdorf finanzielle Unterstützung.

Ziel:

  • Förderung der Stadtteilkultur
  • Belebung des Leerstandes
  • Unterstützung von Angeboten für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren
  • Förderung von Aktivitäten für die Gemeinschaft und Aufwertung des Stadtbildes

Antragstellung:

Formulare sind in den Quartierbüros erhältlich, gern helfen die Quartiermanagerinnen bei der Antragstellung. Fragen Sie einfach unverbindlich nach. 
 


 

Brachflächenrevitalisierung

31.03.2023
zum Brachenkonzept der Stadt Ebersbach-Neugersdorf