Der Gesetzgeber hat geregelt, dass ab dem 1.Mai 2025 nur noch digital vorliegende biometrische Lichtbilder (QR-Code) für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zugelassen sind. Die Lichtbilder können bei einem zertifizierten Fotographen (z. Bsp. Foto Peschel) oder Dienstleister (z. Bsp. Drogeriemarktkette dm) erstellt werden.
Im Moment kommt es zu Verzögerungen der Lieferung der Lichtbildtechnik, so dass die Fotoaufnahmen im Einwohnermeldeamt z.Zt. noch nicht möglich sind.
zum Einwohnermeldeamt.