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Gewerbeamt vorübergehend nicht besetzt

Gewerbeamt der Stadtverwaltung bis zum 23. Oktober nicht besetzt

Das Gewerbeamt der Stadtverwaltung ist krankheitsbedingt bis zum 23. Oktober nicht besetzt.

Sie können Ihre Anträge auf

  • Gewerbean-, ab- und umeldungen,
  • die Erteilung einer Reisegewerbekarte,
  • auf nicht gewerbsmäßigen Alkoholausschank,
  • für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe und
  • für die Geeignetheitsbestätigung eines Aufstellungsortes für Spielautomaten

per Mail an gewerbe@~@eberbach-neugersdorf.de senden. Diese werden dann zeitnah ab dem 26. Oktober bearbeitet.

Die dafür notwendigen Formulare finden Sie auf unserer Website unter https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/verwaltung/formulareantraege/.


Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

Ebersbach-Neugersdorf, den 20.10.2026

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