Das Gewerbeamt der Stadtverwaltung ist krankheitsbedingt bis zum 23. Oktober nicht besetzt.
Sie können Ihre Anträge auf
- Gewerbean-, ab- und umeldungen,
- die Erteilung einer Reisegewerbekarte,
- auf nicht gewerbsmäßigen Alkoholausschank,
- für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe und
- für die Geeignetheitsbestätigung eines Aufstellungsortes für Spielautomaten
per Mail an gewerbe@~@eberbach-neugersdorf.de senden. Diese werden dann zeitnah ab dem 26. Oktober bearbeitet.
Die dafür notwendigen Formulare finden Sie auf unserer Website unter https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/verwaltung/formulareantraege/.
Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf
Ebersbach-Neugersdorf, den 20.10.2026
