Die Veranstaltung „Feuerzauber“ findet in diesem Jahr am 13. November 2026 statt.
Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Gaststättengesetzes ist der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes mindestens zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Damit beim „Feuerzauber 2026“ alles reibungslos und stimmungsvoll ablaufen kann, bitten wir Sie, die Anzeige für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe bis spätestens 30. Oktober 2026 (Posteingang) bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf einzureichen. zum Formular
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Wir freuen uns auf einen stimmungsvollen und funkelnden Abend mit Ihnen!
SG Bürgerdienste / Gewerbe
