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Foto: A. Wünsche

Kontakt zum Amt Finanzen hier:

Informationen zum Verkauf von Immobilien und Garagen

Das Amt Finanzen informiert auf Grund wiederholter Nachfrage von Bürgern  über den Werdegang beim Verkauf einer Immobilie oder Garage.

Die Grundsteuer ist lt. §27 Abs.1 Grundsteuergesetz eine Jahressteuer.
Durch den Verkauf einer Immobilie endet die Steuerpflicht für den Verkäufer grundsätzlich zum 31.12. des Jahres in dem die Immobilie verkauft wurde. Das heißt, der Verkäufer bleibt für das gesamte Jahr, in dem der Verkauf stattgefunden hat, Steuerschuldner.

Ab dem 01.01. des neuen Kalenderjahres, also des Kalenderjahres das auf den Verkauf folgt, erhält der Verkäufer durch die Stadt Ebersbach-Neugersdorf  einen Endveranlagungsbescheid (-0-Bescheid). Der Erwerber erhält ebenfalls durch die Stadt Ebersbach-Neugersdorf einen aktuellen Grundsteuerbescheid.

Gleiches gilt für den Verkauf von Garagen. Wichtig hier ist zu beachten, dass bei einem Verkauf oder Schenkung einer Garage immer eine Kopie des Kaufvertrages oder der Schenkung an das zuständige Finanzamt Löbau gesendet werden muss, damit eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgen kann.

Anschrift Finanzamt: Finanzamt Löbau, Bewertungsstelle, Georgewitzer Straße 40, 02708 Löbau

Vordruck für SEPA-Lastschriftmandat

SEPA-Lastschriftmandat hier

Spendenaufruf für die Einrichtungen der Stadt Ebersbach-Neugersdorf

Engagiert Leben! Erfreulicherweise wird die Stadt bei ihren vielfältigen Aufgaben immer wieder durch großzügige Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, von ortsansässigen Firmen sowie von Firmen mit Sitz außerhalb des Stadtgebietes, von Vereinen und von anderen Institutionen unterstützt.
Herzlichen Dank dafür!

Der Sächsische Landtag hat zur Verfahrensweise eine entsprechende Regelung beschlossen, die von den Städten und Gemeinden zu beachten sind.
Spenderinnen und Spender machen mit ihrer Unterstützung deutlich, dass ihnen das Gemeinwohl unserer Stadt besonders am Herzen liegt und helfen mit ihren Beiträgen, z.B. in den gemeinnützigen Förderbereichen:

  • Kinder-und Jugendhilfe (Jahn-Hort, Fichtequirle Hort, Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche in städtischer Trägerschaft
  • Kunst und Kultur (Stadtbibliothek, Heimatmuseum, Feuerwehrmuseum)
  • Erziehung und Bildung (Jahn-Grundschule, Fichte-Grundschule, Andert-Oberschule)
  • Feuerschutz (Ortsfeuerwehren Ebersbach und Neugersdorf)
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde (Heimatmuseum)
  • Traditionelles Brauchtum (Ruprechtmarkt, Jacobimarkt)

Hat sich zu den jeweiligen Einrichtungen ein Förderverein gegründet, wie das in unseren Schulen (Jahn-Grundschule, Fichte-Grundschule und Andert-Oberschule) sowie für die Ortsfeuerwehr Neugersdorf und die Stadtbibliothek der Fall ist, oder möchten Sie in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf direkt einen Verein, eine Einrichtung in freier oder eine Einrichtung in privater Trägerschaft unterstützen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem betreffenden Verein bzw. der betreffenden Einrichtung auf und richten Ihre Spende direkt an diese/diesen.

Die entsprechenden Kontaktdaten zu allen Einrichtungen finden Sie auf hier auf unserer Homepage unter den Rubriken Bildung bzw. Freizeit.

 

Verena Hergenröder
Bürgermeisterin



Spendenankündigung für Geldzuwendungen - Formular und Hinweise

Spendenankündigung für Sachzuwendungen - Formular und Hinweise