Förderung von Vereinen, Gruppen und Initiativen
Antragstellung bis zum 31.10.2025 möglichDie Stadt Ebersbach-Neugersdorf fördert soziale, kulturelle, sportliche und gesamtfreizeitliche Projekte oder Vorhaben in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf, die Kinder und Jugendliche beteiligen.
Wer und was wird gefördert
Die Förderung richtet sich an Vereine, Gruppen und Initiativen, deren Vorhaben und Maßnahmen zum Ziel haben, eine Bereicherung des kulturellen Angebotes der Stadt zu fördern. Dazu zählen Projekte und Vorhaben für Kinder und Jugendliche der Stadt, Sportliche Projekte, Vorhaben im Rahmen der Traditions- und Heimatpflege, Grenzüberschreitende Vorhaben und Jubiläums und Ehrungsveranstaltungen.
Förderarten
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung. Die Zuwendung beträgt mindestens 100 Euro und maximal 1.000 Euro. Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Richtlinie beschrieben.
Antragstellung
Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter dem SG Kinder|Bildung|Kultur
www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/verwaltung/formulareantraege/
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
online auszufüllen
Antragsfrist für eine Förderung im Folgejahr ist der 15. September des laufenden Jahres (Posteingang). Für Maßnahmen im laufenden Jahr ist Antragsfrist der 15. März. Später eingegangene Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn nach Zuwendungsentscheidung zu den fristgerecht eingegangenen Anträgen noch Fördermittel vorhanden sind.
Ausnahmeregelung für das Jahr 2025
Bis zum 31.10. können Anträge für das laufende Jahr 2025 gestellt werden. Das gilt auch für Maßnahmen, die bereits durchgeführt worden sind.