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Einwohnermeldeamt

das Einwohnermeldeamt befindet sich im Verwaltungsgebäude Weberstraße 22, Erdgeschoß,
02730 Ebersbach-Neugersdorf, ein Fahrstuhl ist vorhanden

Öffnungszeiten:
dienstags von 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-16:00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit
49 3586 763 136 und 49 3586 763 137
per Mail
einwohnermeldeamt@~@ebersbach-neugersdorf.de

Hinweis:
eine Terminreservierung ist derzeit nicht notwendig

digitale Passfotos 
können ab sofort im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,-€ gefertigt werden oder bei

► Foto Peschel im Ortsteil Neugersdorf bzw. 
► dm-Drogeriemarkt GmbH im Ortsteil Ebersbach/Sa.

weitere Fotostudios unter www.e-passfoto.de

für Kinder unter 5 Jahren empfehlen wir, die Passfotos im Fotostudio oder Drogeriemarkt erstellen zu lassen 

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von Fotos in Papierform nicht mehr statthaft ist


 

hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Personalausweis
- bis zum 24. Lebensjahr - 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab dem 24. Lebensjahr - 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

- vorläufiger Personalausweis- 10,00 € (Gültigkeit 3 Monate)

bitte vorlegen
- ein derzeitiges Dokument ( Ausweis oder Reisepass), Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren die ist Beantragung in Begleitung der gesetzlichen Vertreter erforderlich

zum Personalausweisportal

Hinweis zu Passbildern -siehe oben

die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich 
 

Unter Vorlage Ihres noch gültigen Personalausweises können Sie eine neue PIN setzen lassen.

weitere Informationen hier

- bei Verlust/ Diebstahl Ihres Personalausweises rufen Sie die Sperrhotline 116 116 an (24 h erreichbar)
- geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, ein
- die Online-Funktion wird gesperrt

-eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist erforderlich, beachten Sie bitte, dass Sie zwecks
 Beantragung eines neuen Dokumentes die entsprechende Zeit ( Personalausweis beantragen) dazu buchen

Reisepass
- bis zum 24. Lebensjahr  37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab dem 24. Lebensjahr  70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)

- bei Expresslieferung (Anfertigung innerhalb von 3 Werktagen) ist eine
  zusätzliche Gebühr von 32,00 € zu entrichten

bitte vorlegen
- ein derzeitiges Dokument (Ausweis oder Reisepass), Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren ist Beantragung in Begleitung der gesetzlichen Vertreter erforderlich 
 


vorläufiger Reisepass
- die Ausstellung erfolgt nur, wenn das Dokument sofort benötigt wird und somit eine Expresslieferung
  nicht ausreichend ist
- zur Beantragung sind Nachweise über die beabsichtigte Reise vorzulegen (Tickets, Reisebuchungen u.a.)

Gebühren: 26,00 €   (Gültigkeit ein Jahr)

zum Reisepassportal

Hinweis zu Passbildern- siehe oben
die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich 

- bei Verlust/ Diebstahl Ihres Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich
- bitte beachten Sie, dass Sie bei Beantragung eines neues Dokumentes die entsprechende Zeit
  (Reisepass beantragen) dazubuchen

- bitte die bisherigen Dokumente mitbringen
- bei Abholung für weitere Personen ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich

Anmeldung
- der Zuzug in unsere Stadt ist gem. Bundesmeldegesetz innerhalt von 2 Wochen zu melden
- die Anmeldung ist persönlich unter Vorlage der Personaldokumente aller Anzumeldenden sowie der
  Bescheinigung des Wohnungsgebers bzw. Nachweis bei Wohneigentum vorzunehmen
- bei Anmeldung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers sowie die
  Ausweisdokumente vorzulegen
- für die anzumeldenden Kinder ist, falls kein Ausweis vorhanden, die Geburtsurkunde sowie Zustimmung
  der Sorgeberechtigten mit vorzulegen
- bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage der o.a. Schriftstücke/ Dokumente keine Bearbeitung erfolgt !

Gebühr: keine

Hinweis
- bei einem Wiederzuzug nach Deutschland ist die letzte Wohnschrift von Deutschland (Abmeldung u.a.)
  erforderlich


Ummeldung (Umzug)
- die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen persönlich unter Vorlage der Personaldokumente sowie der
  Bescheinigung des Wohnungsgebers bzw. Nachweis bei Wohneigentum vorzunehmen
- bei Ummeldung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers
  sowie die Ausweisdokumente vorzulegen
- bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage der o.a. Schriftstücke/ Dokumente keine Bearbeitung erfolgt !

Gebühr: keine


Wegzug
Abmeldungen in das Ausland sind innerhalb von zwei Wochen persönlich und unter Vorlage der Personaldokumente vorzunehmen

Gebühr: keine


Hinweis
bei einem Umzug innerhalb von Deutschland genügt die Anmeldung am neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen

Bundesmeldegesetz

Beantragung Führungszeugnis

- persönliche Beantragung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes 
- bei Versendung an eine Behörde (Belegart 0) sind die komplette Adresse sowie der Verwendungszweck
  mit anzugeben
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung, von der Stelle, die das
  Führungszeugnis verlangt, erforderlich
- bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage der o.a. Schriftstücke keine Bearbeitung erfolgt !

Gebühr: 13,00 €

Bundesamt für Justiz

eine persönliche Beantragung von zuhause aus ist hier möglich



Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister

- persönliche Beantragung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes 
- bei Versendung an eine Behörde (Belegart 9) sind die komplette Adresse sowie der
  Verwendungszweck erforderlich
-bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage der o.a. Schriftstücke keine Bearbeitung erfolgt !

Gebühr: 13,00 €

Bundesamt für Justitz

eine persönliche Beantragung von zu Hause ist hier möglich

die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich 

- die Ausstellung des Familienpasses erfolgt in der Regel und nach Prüfung aller Unterlagen,
  bitte Beleg der Familienkasse bzw. Kindergeld-Nachweis mit einreichen, sofort bzw.
  wird Ihnen zugesandt

Gebühr: keine

Auskünfte zur Erteilung eines Familienpasses

 

- Meldebescheinigungen sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes zu beantragen
- bei Abholung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers sowie die Ausweisdokumente
  erforderlich

Gebühr: 12,00 €

die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich 

- eine amtliche Beglaubigung wird nur unter Vorlage des Originaldokumentes ausgestellt 
- mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie des Schriftstückes mit dem Original übereinstimmt

Hinweis:
für die Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig

Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- bitte sprechen Sie persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei uns vor
- das Dokument muss vor dem Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin unterschrieben werden
- Schriftstücke in einer fremden Sprache werden nicht beglaubigt

Gebühren
gem. Sächs. Kostenverzeichnis, mind. jedoch 10,-€

die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich

 

 


 

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