Einwohnermeldeamt
das Einwohnermeldeamt befindet sich im Verwaltungsgebäude Weberstraße 22, Erdgeschoß,
02730 Ebersbach-Neugersdorf, ein Fahrstuhl ist vorhanden
Öffnungszeiten:
dienstags von 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr-16:00 Uhr
telefonische Erreichbarkeit
49 3586 763 136 und 49 3586 763 137
per Mail
einwohnermeldeamt@~@ebersbach-neugersdorf.de
Hinweis:
eine Terminreservierung ist derzeit nicht notwendig
digitale Passfotos
können ab sofort im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,-€ gefertigt werden oder bei
► Foto Peschel im Ortsteil Neugersdorf bzw.
► dm-Drogeriemarkt GmbH im Ortsteil Ebersbach/Sa.
weitere Fotostudios unter www.e-passfoto.de
für Kinder unter 5 Jahren empfehlen wir, die Passfotos im Fotostudio oder Drogeriemarkt erstellen zu lassen
Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von Fotos in Papierform nicht mehr statthaft ist
hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Personalausweis
- bis zum 24. Lebensjahr - 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab dem 24. Lebensjahr - 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
- vorläufiger Personalausweis- 10,00 € (Gültigkeit 3 Monate)
bitte vorlegen
- ein derzeitiges Dokument ( Ausweis oder Reisepass), Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren die ist Beantragung in Begleitung der gesetzlichen Vertreter erforderlich
zum Personalausweisportal
Hinweis zu Passbildern -siehe oben
die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich
Unter Vorlage Ihres noch gültigen Personalausweises können Sie eine neue PIN setzen lassen.
weitere Informationen hier
- bei Verlust/ Diebstahl Ihres Personalausweises rufen Sie die Sperrhotline 116 116 an (24 h erreichbar)
- geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, ein
- die Online-Funktion wird gesperrt
-eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist erforderlich, beachten Sie bitte, dass Sie zwecks
Beantragung eines neuen Dokumentes die entsprechende Zeit ( Personalausweis beantragen) dazu buchen
Reisepass
- bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
- bei Expresslieferung (Anfertigung innerhalb von 3 Werktagen) ist eine
zusätzliche Gebühr von 32,00 € zu entrichten
bitte vorlegen
- ein derzeitiges Dokument (Ausweis oder Reisepass), Geburtsurkunde
- bei Personen unter 18 Jahren ist Beantragung in Begleitung der gesetzlichen Vertreter erforderlich
vorläufiger Reisepass
- die Ausstellung erfolgt nur, wenn das Dokument sofort benötigt wird und somit eine Expresslieferung
nicht ausreichend ist
- zur Beantragung sind Nachweise über die beabsichtigte Reise vorzulegen (Tickets, Reisebuchungen u.a.)
Gebühren: 26,00 € (Gültigkeit ein Jahr)
zum Reisepassportal
Hinweis zu Passbildern- siehe oben
die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich
- bei Verlust/ Diebstahl Ihres Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich
- bitte beachten Sie, dass Sie bei Beantragung eines neues Dokumentes die entsprechende Zeit
(Reisepass beantragen) dazubuchen
- bitte die bisherigen Dokumente mitbringen
- bei Abholung für weitere Personen ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich
Anmeldung
- der Zuzug in unsere Stadt ist gem. Bundesmeldegesetz innerhalt von 2 Wochen zu melden
- die Anmeldung ist persönlich unter Vorlage der Personaldokumente aller Anzumeldenden sowie der
Bescheinigung des Wohnungsgebers bzw. Nachweis bei Wohneigentum vorzunehmen
- bei Anmeldung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers sowie die
Ausweisdokumente vorzulegen
- für die anzumeldenden Kinder ist, falls kein Ausweis vorhanden, die Geburtsurkunde sowie Zustimmung
der Sorgeberechtigten mit vorzulegen
- bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage der o.a. Schriftstücke/ Dokumente keine Bearbeitung erfolgt !
Gebühr: keine
Hinweis
- bei einem Wiederzuzug nach Deutschland ist die letzte Wohnschrift von Deutschland (Abmeldung u.a.)
erforderlich
Ummeldung (Umzug)
- die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen persönlich unter Vorlage der Personaldokumente sowie der
Bescheinigung des Wohnungsgebers bzw. Nachweis bei Wohneigentum vorzunehmen
- bei Ummeldung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers
sowie die Ausweisdokumente vorzulegen
- bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage der o.a. Schriftstücke/ Dokumente keine Bearbeitung erfolgt !
Gebühr: keine
Wegzug
Abmeldungen in das Ausland sind innerhalb von zwei Wochen persönlich und unter Vorlage der Personaldokumente vorzunehmen
Gebühr: keine
Hinweis
bei einem Umzug innerhalb von Deutschland genügt die Anmeldung am neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen
Bundesmeldegesetz
Beantragung Führungszeugnis
- persönliche Beantragung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
- bei Versendung an eine Behörde (Belegart 0) sind die komplette Adresse sowie der Verwendungszweck
mit anzugeben
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung, von der Stelle, die das
Führungszeugnis verlangt, erforderlich
- bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage der o.a. Schriftstücke keine Bearbeitung erfolgt !
Gebühr: 13,00 €
eine persönliche Beantragung von zuhause aus ist hier möglich
Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister
- persönliche Beantragung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
- bei Versendung an eine Behörde (Belegart 9) sind die komplette Adresse sowie der
Verwendungszweck erforderlich
-bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage der o.a. Schriftstücke keine Bearbeitung erfolgt !
Gebühr: 13,00 €
Bundesamt für Justitz
eine persönliche Beantragung von zu Hause ist hier möglich
die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich
- die Ausstellung des Familienpasses erfolgt in der Regel und nach Prüfung aller Unterlagen,
bitte Beleg der Familienkasse bzw. Kindergeld-Nachweis mit einreichen, sofort bzw.
wird Ihnen zugesandt
Gebühr: keine
- Meldebescheinigungen sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes zu beantragen
- bei Abholung in Vertretung sind zusätzlich die Vollmacht des Vollmachtgebers sowie die Ausweisdokumente
erforderlich
Gebühr: 12,00 €
die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich
- eine amtliche Beglaubigung wird nur unter Vorlage des Originaldokumentes ausgestellt
- mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie des Schriftstückes mit dem Original übereinstimmt
Hinweis:
für die Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig
Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- bitte sprechen Sie persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei uns vor
- das Dokument muss vor dem Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin unterschrieben werden
- Schriftstücke in einer fremden Sprache werden nicht beglaubigt
Gebühren
gem. Sächs. Kostenverzeichnis, mind. jedoch 10,-€
die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten, Bar-und Kartenzahlung möglich
allgemeine Hinweise|Informationen
Wohnungsgeberbescheinigung
Antrag auf Einrichtung von Übermittlungs-und Auskunftssperren
weitere Formulare hier