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Städtebauförderung

Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat mehrere Fördergebiete der Städtebauförderung per Stadtratsbeschluss festgelegt. Für private Bau- und Abbruchmaßnahmen in den Fördergebieten können Gebäudeeigentümer Förderanträge bei der Stadt stellen. Hierfür beantragt die Stadt Fördermittel bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB), welche sie an private Eigentümer weiterleitet.

Grundlage für die städtebaulichen Förderprogramme ist die "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen" (VwV StBauE) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Verfügungsfonds

Geld für Ideen und Projekte über den Verfügungsfonds

Für kleine, in sich abgeschlossene Projekte von Vereinen, Privatpersonen und Unternehmen, die einen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten, gibt es in Ebersbach-Neugersdorf finanzielle Unterstützung.

Ziel:

  • Förderung der Stadtteilkultur
  • Belebung des Leerstandes
  • Unterstützung von Angeboten für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren
  • Förderung von Aktivitäten für die Gemeinschaft und Aufwertung des Stadtbildes

Antragstellung:

Formulare sind in den Quartierbüros erhältlich, gern helfen die Quartiermanagerinnen bei der Antragstellung. Fragen Sie einfach unverbindlich nach. 
 


 

Brachflächenrevitalisierung

31.03.2023
zum Brachenkonzept der Stadt Ebersbach-Neugersdorf