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Sei kein Schwein-pack das Häufchen ein !

Appell an alle Hundehalter

Liebe Hundebesitzer,
unsere Stadt soll schöner und sauberer werden und dazu gehören auch hundekotfreie Wege, Plätze und Wiesen. Helfen Sie also mit und packen Sie die Hinterlassenschaften Ihrer geliebten Vierbeiner ein.Was für die Sauberkeit in der Stadt gilt, muss natürlich auch für die Wirtschafts- und Wanderwege außerhalb der Stadt gelten. Hier mangelt es leider noch an Disziplin und Verständnis. Auch an den Wegesrändern muss der Hundekot aufgesammelt und anschließend in den öffentlichen Abfallgefäßen oder im eigenen Restmüll entsorgt werden.
Was viele Hundehalter nicht wissen: Weiden, Wiesen und Äcker müssen als Privateigentum ebenso geachtet werden wie der Garten des Nachbarn. Außerdem dienen sie der Futtergewinnung für die Tiere unserer Landwirte. Verunreinigung durch Hundekot kann zu ernsthaften Erkrankungen der Tiere führen.
Machen Sie also mit und sammeln Sie selbst ein, was Ihre Vierbeiner fallen lassen und sorgen Sie so für mehr Sauberkeit in unserer Stadt!

Ein Dankeschön an alle, die bereits jetzt auf die Sauberkeit in und außerhalb unserer Ortschaften achten.

Zur Information

Hundehalterinnen und Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Grundsätzlich sollte jede Hundebesitzerin, jeder Hundebesitzer stets selbst eine eigene Tüte beim Ausführen seines Hundes dabeihaben. Diese können in Großgebinden in gut sortierten Tierfuttermärkten, Drogeriemärkten und im Einzelhandel erworben werden. 

Wer die Hinterlassenschaften von Hunden einfach liegen lässt, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 61 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden. Wer sich zwar die Mühe macht, den Hundekot in einer Tüte aufzunehmen, diese aber dann illegal in der freien Landschaft entsorgt, begeht ebenfalls eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die in Deutschland für das Halten von Hunden anfällt. Eine Leistung der Stadt, wie etwa das Beseitigen von Hundekot oder Bereitstellen von Hundekotbeuteln, ist damit explizit nicht verbunden!