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Amtliche Haushaltbefragung

zum Mikrozensus 2026

Jährlich wird im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, für die rund 20.000 Haushalte in Sachsen von Januar bis Dezember zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt werden. Zusätzlich wurden in diesem Jahr noch Fragen zur Wohnsituation der Menschen eingebaut.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Anschriften ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt. 

Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, welche vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen eingesetzt werden. Diese kündigen sich vorher telefonisch an, um einen Termin mit den ausgewählten Haushalten zu vereinbaren. Das Interview zur Beantwortung der Fragen erfolgt dann zum vereinbarten Termin telefonisch. Alternativ kann der Fragebogen aber auch eigenständig online oder in Papierform ausgefüllt werden. 

Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Weitere Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 3578 33 – 2130 oder per Mail an
mikrozensus@~@statistik.sachsen.de