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Isolationspflicht und alle verbliebenen landeseigenen Corona-Regelungen entfallen ab 3. Februar
Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben.
Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:
Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
(Quelle: Landkreis Görlitz)