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Fotos: U.Nikodem, A. Wünsche

Abmeldung

Eine Abmeldung durch Sie ist nur bei Wegzug ins Ausland bei uns im Einwohnermeldeamt notwendig. Nicht erforderlich ist eine Abmeldung bei Wegzug in einen anderen Ort im Inland.

Anmeldung und Ummeldung

Wir begrüßen Sie herzlich als neuen Bürger unserer Stadt Ebersbach-Neugersdorf.

Sie haben nach erfolgten Um- bzw. Zuzug zwei Wochen Zeit, sich bei unserem Einwohnermeldeamt anzumelden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Reisepass

Für Passangelegenheiten Deutscher Einwohner der Gemeinde ist das Einwohnermeldeamt zuständig.

bitte hier weiterlesen

 

Kartenzahlung ist möglich

Ausweise

Ausweise sind der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis

 

zum Personalausweisportal

Bescheinigungen

Bescheinigungen, die Ihnen das Einwohnermeldeamt ausstellt.

bitte hier weiterlesen

Familienpass

Information zum Familienpass des Freistaat Sachsen, den Ihnen das Einwohnermeldeamt ausstellt.

bitte hier weiterlesen    

Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses

Führungszeugnis

Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundesamt für Justiz ausgestellt.

bitte hier weiterlesen

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen

Auskünfte können unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses während der regulären
Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Die Auskunft ist gebührenpflichtig (13,-€) und bei Antragstellung zu entrichten.

weitere Informationen

Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)

Alle wissenswerten Informationen zur Steuer-ID erhalten Sie unter:

www.identifikationsmerkmal.de

Übermittlungs- und Auskunftssperren

Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Auskunft und Übermittlung Ihrer Daten einzulegen.

bitte hier weiterlesen

 

Im Einwohnermeldeamt ist die Zahlung per Karte möglich!

Kontakt zum Einwohnermeldeamt hier: