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Foto: Dr. Hennig

Brachflächenrevitalisierung

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die "Durchführung und Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen" konnten bewilligte Abbruch- und Revitalisierungsarbeiten dank Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) während der Förderperiode 2007 bis 2013 vorgenommen werden.

Ziel war es, durch Beseitigung von Brachflächen die Kommune bei der nachhaltigen Stadtentwicklung zu unterstützen.

Zur Verringerung des kommunalen Eigenanteils wurden bei einigen Vorhaben Mittel aus dem Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Ost" bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bewilligt.