• Ortsrecht – Satzungen, Ordnungen, Tarife...

    Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden - hier also von der Stadt Ebersbach-Neugersdorf - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit. Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.

     

    Hinweis: Die hier veröffentlichte Textsammlung ist keine amtliche Bekanntmachung. Diese erfolgt jeweils im Spreequellboten - Amtsblatt der Stadt Ebersbach-Neugersdorf. Eine Haftung für die Übereinstimmung der unten aufgeführten öffentlichen Bekanntmachungen sowie dafür, dass diese dem derzeit aktuellen Stand entsprechen, kann nicht übernommen werden.