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Führungszeugnis
Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt.
Ein Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister „FZ“) kann nur bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldeamt persönlich beantragt werden.
Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck anzugeben.
Wird das FZ zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, so ist die genaue Anschrift der Behörde anzugeben, da das FZ direkt an die jeweilige Behörde gesandt wird.
Für die Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses“ muss eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorgelegt werden, die das „erweiterte FZ“ verlangt.
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Dort wird das FZ ausgestellt und je nach Verwendungszweck (für private Zwecke oder zur Vorlage bei Behörden) entweder an Ihre Privatadresse oder direkt an die genau zu benennende Behörde übersandt.
Für Behördenführungszeugnisse gilt auch weiteres:- Der Antragsteller kann bei der Beantragung verlangen, dass das FZ, wenn es Eintragungen enthält, zunächst ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird. (Belegart „P“)
- Bei diesem Amtsgericht kann der betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden, ob das FZ an die betreffende Behörde weitergeleitet werden soll.
- Ein Führungszeugnis „FZ“ ist kostenpflichtig (13,00 €)
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Die Anforderung des Bundeszentralregisterauszuges zur Einsichtnahme beim Amtsgericht ist kostenlos.

