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Eheschließung / Lebenspartnerschaft
Damit eine Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, sollte schon bei der Vorplanung einiges beachtet werden.
Sie können bei uns von Montag bis Sonnabend den Bund fürs Leben schließen. Hierfür stehen Ihnen in unserem Standesamtsbezirk drei Trauzimmer in den Ortsteilen Ebersbach/Sa. und Neugersdorf, in der Stadt Seifhennersdorf sowie für Trauungen im besonderen Ambiente der Festsaal in der „Alten Mangel“ zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung unserer abzusichernden Sprechzeiten werden wir gern Ihre Wünsche erfüllen. Aus organisatorischen Gründen ist jedoch eine rechtzeitige Terminabsprache erforderlich.
Ist der Termin geklärt, folgen die entsprechenden gesetzlichen Formalitäten.
Für eine eingetragene Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtlich) gelten die gleichen Regelungen wie bei der Eheschließung.
Die Anmeldung (früher Aufgebot genannt) erfolgt frühestens sechs Monate vor der Hochzeit bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.
Möchten Sie außerhalb Ihres zuständigen Standesamtsbezirkes heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen, ist dies natürlich auch möglich. Nachdem im gewünschten Standesamt der Termin feststeht, werden Ihre Unterlagen nach erfolgter Prüfung an das jeweilige Amt versandt.
Sie haben sich für eine Trauung im Ausland entschieden?
Dann sollten Sie sich rechtzeitig vorher nach den gesetzlichen Bestimmungen in diesem Land erkundigen, damit Sie nach Ihrer Hochzeit auch im Besitz einer in Deutschland gültigen Heiratsurkunde sind.
Grundlage sind die internationalen oder bilateralen Vereinbarungen sowie die Rechtsordnungen der jeweiligen Heimatrechte der Partner.
Sie können sich im Standesamt, beim auswärtigen Amt oder bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung beraten lassen.
In den allermeisten Fällen muss vorher ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden.
Da im Einzelfall die unterschiedlichsten Dokumente vorzulegen sind, sollten Sie sich rechtzeitig beim Standesamt informieren.

