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An-, Um- und Abmeldungen
Wir begrüßen Sie herzlich als neuen Bürger in unserer Stadt Ebersbach-Neugersdorf.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jeder Bürger gemäß Sächsischem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug oder Umzug im Einwohnermeldeamt persönlich vorsprechen muss.
Für die gebührenfreie An- oder Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis/Reisepass, bei Kindern der Kinderausweis
- Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung
Die Abmeldung bei Ihrem vorherigen Wohnort erfolgt automatisch durch uns. Wir geben gern Auskunft dazu.
Detaillierte Ausführungen zu Anmeldung, Auskunfts- und Übermittlungssperren.
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Übermittlungs- und Auskunftssperren
Übermittlungssperre
Der Widerspruch ist persönlich durch schriftliche Erklärung gegenüber der Meldebehörde bekanntzugeben.
Der Widerspruch ist solange gültig, wie er von dem Betroffenen aufrechterhalten wird. Eine Zurücknahme ist jederzeit möglich. Kosten werden nicht erhoben.
Mit dem Wegzug des Einwohners wird die Ausübung des Widerspruchrechts gegenstandslos.Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag im Melderegister eingetragen werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Verweigerung von Auskünften über eine Person glaubhaft gemacht wird.
Die Auskunftssperre gilt nur bei der Meldebehörde, bei der sie beantragt wurde. Sie endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres.Formular zum ausdrucken
Erläuterungen zu Auskunfts- und Übermittlungssperren
Der Widerspruch ist einzureichen bei:
Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf
SG 2 Standesamt / Einwohnermeldeamt
Reichsstraße 1, 02730 Ebersbach-Neugersdorf -
Einwohnerstatistik der Stadt Ebersbach-Neugersdorf
Einwohnerzahl am 15.03.2013 13.247 Zuzüge: 16 Geburten: 2 Wegzüge: 23 Sterbefälle: 12 Einwohnerzahl am 15.04.2013 13.230

